Absage der Fußprozession 2020

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Fußprozession Bocholt Kevelaer 2020 fällt aus!

Die Fußprozession Bocholt-Kevelaer, die vom 22.-24.8.2020 stattfinden sollte, kann wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

Bereits seit April wurden die Vorstandsmitglieder immer wieder von Pilgern angesprochen, ob denn die Fußwallfahrt nach Kevelaer in diesem Jahr stattfinden werde. Die Anfragen häuften sich immer mehr als die Pfarrgemeinde St. Georg Ende Mai in einem Pfarrbrief verkündete, alle Wallfahrten nach Kevelaer seien für dieses Jahr abgesagt worden.

Das stimmte allerdings zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht. Der Vorstand wollte so lange wie möglich alle Optionen zur Durchführung der Wallfahrt offen zu halten. Zwar gab es frühzeitig den Beschluss der Politik, Großveranstaltungen ab 1.000 Personen bis zum 31.8.2020 zu untersagen, aber da die Wallfahrt in den letzten Jahren durchgehend unter 1.000 Teilnehmer hatte, wäre dies allein noch kein Grund für eine Absage gewesen.

Ein größeres Problem stellten dann schon die einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln dar. Angesichts der Ende April einsetzenden Lockerungen der Bestimmungen bestand aber immer noch die Möglichkeit, dass dies auch unsere Wallfahrt betreffen könnte.

Bei einem Gespräch mit der zuständigen Polizeidienststelle im Juni ließ sich dann aber absehen, dass eine Durchführung der Wallfahrt uns vor nicht zu lösende Probleme stellen würde. Danach wären Gruppen von mehr als 10 Personen zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig. Hinzu kämen einzuhaltende Mindestabstände.

Nachdem zum 15.6.2020 das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen hatte, hat unser geistlicher Leiter bei der Wallfahrt 2010, Dr. Klaus Winterkamp, der Generalvikar des Bistums Münster, einen Brief zu den veränderten Rahmenbedingungen für kirchliche Veranstaltungen verfasst. Demnach könnten nun Wallfahrten mit bis zu 100 Personen durchgeführt werden, wenn die üblichen Hygienevorschriften und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten würden. Im Freien sei dann eine Rückverfolgbarkeit, wer sich in wessen Nähe aufgehalten hat, nicht mehr erforderlich.

Dies ändert sich aber dann, wenn die Gruppe in den Innenbereich von Kirchen oder Kapellen gelangt. Hier wäre der Veranstalter verpflichtet, genaue Listen zu führen, wer (genaue Anschrift) wo gesessen hat.

Weiter stellen sich erhebliche Probleme bei der Nutzung der Gastronomie, insbesondere, wenn die Beköstigung (z.B. bei ungünstiger Witterung) in geschlossenen Räumen stattfinden muss.

Von einer ehrenamtlich organisierten gastronomischen Versorgung rät Dr. Winterkamp dringend ab.

 

Hinzu kommen erheblich Hygieneauflagen bei der Toiletten Nutzung nicht nur in den Gaststätten. Dies führt dazu, dass ein Einsatz des uns sonst zur Verfügung stehenden Toilettenwagens nicht durchführbar wäre, weil nach jedem einzelnen Toilettengang eine Desinfizierung erforderlich wäre.

 

Weitere erhebliche Schwierigkeiten bestünden bei der Versorgung durch unsere Sanis. Zum einen würde dadurch, dass ein großer Teil der Truppe zur Risikogruppe gehört, nur eine deutlich verringerte Anzahl an Helfern zur Verfügung stehen, was man notfalls in Kauf nehmen könnte, wenn man davon ausgeht, dass auch die Zahl der Pilger deutlich geringer sein dürfte. Zum anderen würden aber auch bei den Sanis umfangreiche Hygiene- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften gelten, die eine normale Betreuung der Pilger unmöglich machen würden.

 

Hinzu kommt, dass selbst dann, wenn die Wallfahrt in mehreren kleineren Gruppen (bis 100 Personen) laufen würde, ein normaler Ablauf durch die Abstands- und Hygiene Regelungen nicht möglich wäre. Von lautem Gesang und lautem Beten wäre wegen der dabei möglicherweise verbreiteten Viren möglichst abzusehen.

 

Außerdem würden sich selbst Gruppen von 100 Personen auf den Straßen infolge der einzuhaltenden Abstandsregeln soweit auseinanderziehen, dass sie die Länge einer sonst üblichen Gruppe erreichen dürften. Hinzu kommt, dass dann durch eine solche Reihe von Gruppen der Verkehr deutlich länger gestört würde als normal. Hierzu hat uns die Polizei auch frühzeitig klar gemacht, dass sie einer solchen Durchführung der Wallfahrt nicht zustimmen könne.

Weiter Probleme ergäben sich dadurch, dass sich die Gruppen an den Pausenorten nicht begegnen dürften, wodurch sich der zeitliche Rahmen der Wallfahrt (6.30 Uhr bis 20.00 Uhr) erheblich verlängern würde.

 

Nachdem dann in der letzten Woche die Politik auch noch bereits jetzt beschlossen hat, die Regelungen für Großveranstaltungen bis zum 31.10.2020 zu verlängern, hat sich der Vorstand in seiner Sitzung am 19.6.2020 schweren Herzens entschlossen, die diesjährige Fußprozession Bocholt-Kevelaer abzusagen.

 

Zum bisher letzten Mal war die Wallfahrt 1945, also vor 75 Jahren, ausgefallen.

 

 

Der Vorstand der Fußprozession Bocholt-Kevelaer